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Freitag, den 19. Okt. 2012

USA: Standes- im Markenrecht  

.   Das anwaltliche Standesrecht soll auch im Markenrecht gelten, beabsichtigt das Patent- und Markenamt der USA. Auch ausländische Rechtsanwälte, die in den USA Marken anmelden, werden erfasst. Dazu verkündete es am 18. Oktober 2012 nach dem Administrative Procedures Act einen Verordnungsentwurf zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit.

Der Entwurf Changes to Representation of Others Before the United States Patent and Trademark Office; Proposed Rule, Federal Register, Bd. 77, Heft 202, S. 64190, enthält auch die neuen Regeln sowie die Abweichungen vom Standard, dem Model Code of Professional Responsibility of the American Bar Association.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.