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Freitag, den 30. Nov. 2012

Richter in Hawaii spielt nicht Detektiv

 
.   In Hawaii hat das Bundesgericht im Fall Brigham Young University-Hawaii v. Hamberger Industriewerke GmbH mit der Zustellung einer Klage Probleme. Der Rückschein weist keinen Empfänger auf. Die Zustellung war an c/o Franz Fasold für Haro Sports USA gerichtet.

Keine Partei klärt das Gericht über die vermutete Körperschaft auf: Steht der Begriff als nichteingetragener Handelsname für eine natürliche Person? Oder für eine juristische Person mit einem d/b/a-Namen? Oder steckt dahinter eine juristische Person, die ihre Firma abkürzte?

Ohne Zustellung kann das Gericht die Gerichtsbarkeit nicht ausüben, sagt es. Am 15. November 2012 folgt seiner vorherigen Aufklärung über die Rechtslage die Abweisung. Der Richter spielt nicht Detektiv. Das gehört zur Rolle der Parteianwälte. Die sagen nichts.


Donnerstag, den 29. Nov. 2012

Prozess an Ost- oder Westküste?

 
Apple beantragt Verweisung an Heimatgericht
.   Wenn mehrere Gericht zuständig sind, kann der Beklagte in den USA die Verweisung an ein anderes Gericht beantragen. Auch Apple wollte einen Prozess in Delaware lieber im ebenfalls zuständigen Gericht an der Westküste abwehren. Die Prozessregeln stehen in 28 USC §1404(a):
For the convenience of parties and witnesses, in the interest of justice, a district court may transfer any civil action to any other district or division where it might have been brought or to any district or division to which all parties have consented.
Der Bundesberufungsgericht für Delaware setzte sich im Fall Smart Audio Technologies LLC v. Apple, Inc. ausführlich mit den Kriterien auseinander, die bei der Abwägung des Verweisungsantrags gelten. Die 23-seitige Begründung vom 16. November 2012 stellt eine lesenswerte Einführung in die Verweisungsregeln dar.


Mittwoch, den 28. Nov. 2012

Abwehr des EMailauskunftsverlangens

 
Anonyme Konten und Meinungsfreiheit im Gottesdienst
.   Eine Kirchengemeinde verlangte von einem ISP Auskunft über Inhaber anonymer EMailkonten und verlor, weil ihre anonymen Inhaber von ihrer verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit durch die provokante Störung eines Gottesdienstes Gebrauch machten.

Das Gericht erlegte der Gemeinde die Kostenerstattung von etwa $55.000 auf, weil sie dem ISP und den ISP-Kunden überzogene Bürden mit ihren Subpoena-Verlangen auferlegte. Diese Themen erörtert das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco im Fall Mount Hope Church v. Bash Back! am 26. November 2012.

Der Revisionsentscheid begründet, wieso die sanktionierende Kostenauferlegung bei einer einfachen Auskunftsabfrage, die mit geringem Aufwand hätte erledigt werden können, selbst wenn die Subpoena letztlich aufzuheben war, zivilprozessrechtlich unzulässig ist. Die Sanktion ist nach Federal Rule of Civil Procedure 45(c)(1) nur zulässig, wenn die Abfrage jeder Rechtsgrundlage entbehrt und eine ungebührlich strapaziöse Abwehr auslöst.


Dienstag, den 27. Nov. 2012

Schiedsklauseln haben Vorrang

 
Bundesschiedsgesetz gilt auch in einzelstaatlichen Gerichten
BSS - Washington.   Mit einer weiteren Entscheidung hat der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC am 26. November 2012 die Bedeutung des Federal Arbitration Act, 9 USC §1, unterstrichen. In der Sache Nitro-Lift Technologies, LLC v. Howard hatten die Parteien ein Wettbewerbsverbot vereinbart, welches auch eine Schiedsklausel umfasste.

Nachdem die Berufungsbeklagten zunächst für Nitro-Lift gearbeitet hatten, wechselten sie später zu einem Wettbewerber. Während das Erstgericht im darauf folgenden Rechtsstreit die Schiedsklausel als vorrangig angesehen hatte, entschied der Oberste Gerichtshof von Oklahoma, dass eine vertragliche Schiedsklausel eine gerichtliche Prüfung des zugrunde liegenden Vertrages nicht ausschließe.

In seiner Entscheidung lässt der U.S. Supreme Court sprachlich keinen Zweifel daran aufkommen, dass der Oklahoma Supreme Court nicht nur den FAA, sondern auch die Präzedenzfälle des Bundesgerichts ignorierte, auf die sich auch die Gegenseite gestützt hatte. Der FAA ist mithin eindeutig sowohl auf Bundes- als auch auf Einzelstaatsebene anwendbar.


Montag, den 26. Nov. 2012

Regress beim Schlachthaus

 
Jury beurteilt Beweiskette bei Hackfleischvergiftung
.   Hackfleischkunden verklagen einen Fleischverarbeiter nach einer Bakterienvergiftung. Dieser nimmt Regress beim Schlachthaus und gewinnt vor der Jury.

Der Richter setzt den Juryspruch, Verdict, in ein Urteil, Judgment, um. Das Schlachthaus beantragt erfolglos die Aufhebung von Verdikt und Urteil, weil die Geschworenen gar nicht beurteilen konnten, ob das zu Hackfleisch verarbeitete Fleischprodukt vom Schlachthaus stammte. Im Fall Fairbank Reconstruction Corp. v. Greater Omaha Packing Co., Inc. prüft das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston die Beweiskette vom Kunden zum Schlachthaus.

In seiner leicht nachvollziehbaren Begründung vom 21. November 2012 erklärt es die Maßstäbe, nach denen die Kette aus Indizien- und Sachverständigenbeweisen ein hinreichendes Fundament für die Subsumtion der Jury bildete.


Sonntag, den 25. Nov. 2012

Mehrfache Klagabweisung in Delaware

 
Bedeutender Unterschied: Dismissal with or without Prejudice
.   Die Klage einmal abweisen zu lassen, reichte dem Kläger nicht. Daher reichte er sie erneut ein. Das darf er auch, wenn die Abweisung nicht mit sachlicher Rechtskraft erfolgte, sondern als Dismissal without Prejudice.

Sieht er seine Aussichten im zweiten Prozess erneut schwinden, kann er sich jedoch nicht wieder so leicht aus dem Staub machen. Er muss - meist zu hohen Kosten - weitermachen oder eine sachlich bindende Abweisung hinnehmen.

Im Fall Gammino v. American Telephone & Telegraph Co. empfiehlt der Magistrate Judge dem Bundesgericht für Delaware am 15. November 2012 die endgültige Abweisung, Dismissal with Prejudice, mit kurzer Begründung nach der Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1)(B) auf Antrag der Beklagten, weil der Kläger unwillens war, den zweiten Prozess bis zum Ende auszutragen und lediglich die Abweisung ohne Präjudiz beantragte.


Samstag, den 24. Nov. 2012

Durchgriffshaftung wegen Kabelprogramm

 
Piercing the Corporate Veil gegen Genehmigungsinhaber
.   Die Durchgriffshaftung richtet den Haftungsanspruch des Gläubigers einer Gesellschaft gegen den Gesellschafter. Das Piercing of the Corporate Veil-Prinzip im amerikanischen Recht kennt keine festen Merkmale, die für sich allein die Haftung über die Kapitalgesellschaft hinaus zulassen.

Vielmehr setzt das Piercing einen Korb von Kriterien voraus. Im Fall Joe Hand Promotions v. Maryland Food & Entertainment, LLC wandte sich der Inhaber von Kabelprogrammrechten wegen unerlaubter Programmausstrahlungen gegen die Inhaber einer Restaurantgesellschaft mit dem Argument, sie persönlich hielten die Ausschankgenehmigung.

Das Bundesgericht für Maryland erklärte am 20. November 2012 die Addressierung einer solchen Genehmigung an die natürlichen Personen als unzureichend, um den Korb der Anforderungen der Durchgriffshaftung zu ersetzen.


Freitag, den 23. Nov. 2012

Programmierer verliert nach Servercrash

 
Typische Softwareprojektprobleme - kniffliges Vertragsrecht
.   Die Bank forderte ihre Anzahlung zurück, nachdem der Softwareanbieter die letzte Fassung seiner modifizierten Darlehensanwendung im Servercrash des Kunden verlor, der Projektabschluss um Jahre verzögert ist, und der Anbieter keine eigene Quellkodesicherung vornahm.

Der Anbieter verlangte hingegen von der Bank das vertraglich geschuldete Entgelt für die Programmanpassung an ihre Softwareumgebung. Dass die Bank ihm ihre Spezifikationen verspätet lieferte und den Zugang zur Bankschnittstelle vertragswidrig behinderte, sollte den Anbieter von der vertraglichen Rückzahlungspflicht entlasten, argumentiert er.

Aus dem Leben gegriffen schildert das Bundesgericht in Boston am 21. November 2012 diese typischen Entwicklungen und subsumiert sie leicht verständlich und nachvollziehbar nach dem Vertragsrecht von Massachusetts im Fall Liberty Bay v. Open Solutions in seiner 23-seitigen Begründung.


Donnerstag, den 22. Nov. 2012

Thanksgiving für Juristen

 
.   $6.000 pro Tag: Ein Grund für Dankbarkeit des engagierten Richters, der Mediator wird. Nicht alle Juristen in den USA danken für große Gaben von Mandanten, Vorständen oder Kundschaft; manche haben sie nicht erhalten oder verdient. Immerhin können sie wie der Rest der USA einen Tag verschnaufen: Ministerien, Gerichte, Kanzleien sind geschlossen, und die Öffentlichkeit erhält vielfach auch am Freitag keinen Zutritt.


Mittwoch, den 21. Nov. 2012

New York kennt §812

 
.   Auch in den USA gibt es den Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung, unjust Enrichment, aber man kann nicht unbedingt im Gesetz danach suchen. Und wenn es ein Gesetz gäbe, in welchem Staat würde man die Suche beginnen?

Fallrecht geht vor. Im Fall Grynberg et al. v. ENI S.p.A. erklärt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City im Streit zwischen einer italienischen Gesellschaft und texanischen Klägern hilfreich die Anspruchsmerkmale. Der Ausländer gewinnt. Die Texaner gehen in die Revision und verlieren am 20. November 2012 wieder.

Zudem weist das Obergericht die hilfsweise behaupteten Ansprüche auf Schadensersatz wegen Unterschlagung eines Geschäftsgeheimnisses, Trade Secret, ab. Den Italienern wurde nämlich nie offenbart, dass etwas geheim sein sollte, und die Klage enthielt diesen Anspruch nicht.


Dienstag, den 20. Nov. 2012

CIA-Chef mit Terrortricks

 
.   In die Welt der Auskunftsverfügungen zur Aufdeckung von EMailkonten führt die Verwendung von GMail durch den CIA-Chef und seine Freundin. In How did the FBI trace CIA Director David Petreus’ emails? erklärt Eric Robi das Vorgehen von Behörden. Vergleichsweise einfach wird es ihnen gemacht, Google zur Aufdeckung des Kontos von David Petraeus und selbst des Inhalts seiner Nachrichten zu zwingen. Private Ermittler würden im ersten Schritt nur die IP-Anschrift eines Google-Kunden erhalten. Im zweiten Schritt müssten sie den Inhaber ausfindig machen. Im dritten würde eine Subpoena als Beweiserzwingungsmittel zum Inhalt führen.

Für Anwälte empfiehlt sich die von Petraeus eingesetzte Methode, die auch Terroristen verwenden hatten, nicht: Statt EMails zu versenden, wird ein Konto mit dem Empfänger geteilt. Alle Beteiligten erhalten Zugang zu dem Konto, bei dem Post nicht versandt, sondern als Entwurf gespeichert wird.

Vergleichsweise sicherer für Anwälte, doch nicht Terroristen und fremdgehenden Geheimdienstchefs empfohlen, ist der Einsatz von Hushmail als verschlüsseltem EMaildienst oder Spideroak für die Hinterlegung von Dokumenten mit guter Verschlüsselung bei der Übermittlung und der Speicherung, wobei der zweite Dienst nicht einmal das Passwort erhält.


Montag, den 19. Nov. 2012

Ideenklau für TV-Serie

 
.   Der Kläger meinte, Rupert Murdoch habe seine Idee für eine Fernsehserie gestohlen, die als Modern Family ein Hit wird, und klagte. In New York City erklärte das Bundesberufungsberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Alexander v. Murdoch am 16. November 2012 mit kurzer, leicht nachvollziehbarer Begründung die Merkmale einer Urheberrechtsverletzung aus der Sicht des normalen und des geschulten Betrachters sowie die Ausnahmen, die auch bei thematischen Überschneidungen theatrialischer Werke keinen Verstoß bedeuten.


Sonntag, den 18. Nov. 2012

Der neue FCPA Wegweiser

 
.   Bei Vorträgen zum Thema Compliance kommt in den USA wie im Ausland immer das Thema konkrete Beispiele für verbotene Bestechungshandlungen auf. In Aufsätzen kann man sich winden; für praktische Bespiele sorgt nun nach Jahrzehnten endlich das Bundesjustizministerium in Washington.

Der Foreign Corrupt Practices Act bleibt ein komplexes Gesetz. Was in der Zielrichtung auf nationaler und internationaler Ebene zur Reduzierung der Korruption im Ausland vorbildlich war, wurde später in anderen Staaten oder multilateral eleganter angegangen.

Vor einigen Tagen hat der Attorney General seinen A Resource Guide to the U.S. Foreign Corrupt Practices Act als praktischen Wegweiser vorgestellt, der auf der Webseite des Justice Department bereitgehalten wird.



Chopperumbau mit Todesfolge

 
Haftungsausschluss am anderen Ufer - Jeder Staat mit eigenem Recht
.   Deutsche träumen oft von der großen amerikanischen Freiheit - Motorradumbau inklusive. Die Vorteile deutschen Rechts vergessen sie beim Träumen. Die Klägerin unterzeichnete das Bestellformular für einen Chopperumbau - Haftungsausschluss inklusive. Der Mechaniker sollte weder für Tod noch Verkehrseignung nach dem Umbau haften. Der Mechaniker arbeitet auf der Westseite des Potomac, die Kundin wohnt an dessen anderem Ufer in Washington, DC.

Als die Kundin beim nachfolgenden Unfall querschnittsgelähmt wird, klagt sie in Washington. Ihr Verzicht ist nach dem Vertragsrecht einer Rechtsordnung legal, nach dem der anderen nicht. Zunächst muss das Gericht jedoch prüfen, ob auf Antrag des Beklagten der Prozess nicht wegen der Gerichtsstandsklausel auf dem Formular nach Virginia verlegt werden muss. Die Klägerin entgegnet, das Kleingedruckte auf der Bestellung gelte nicht, denn der Vertrag sei bereits geschlossen worden, als anfangs das Design vereinbart und unterzeichnet wurde.

Das Bundesgericht in der Bundeshauptstadt erörtert diese komplizierten Fragen, die sich in Deutschland gar nicht mit solcher Rechtsunsicherheit und der Folge der Anwendbarkeit unterschiedlichen Rechts stellen würden, am 13. November 2012 im Fall Hara v. Hardcore Choppers LLC.


Freitag, den 16. Nov. 2012

German Bonds. In Russenhand

 
.   James Bond hätte seinen Spaß mit dem Fall deutscher Schuldverschreibungen aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, die das Dritte Reich bezahlte, doch nicht vernichtete, und die nach dem zweiten Weltkrieg über russische Eroberer in die Hände von Inhabern gelangten, die dann erneut Zahlungsforderungen gegen Deutschland erhoben.

In einer komplexen Serie bi- und multilateraler Staatsverträge stellte die Bundesrepublik an die Inhaber die Schranke einer Validierung alter Bonds. Vor amerikanischen Gerichten drängen die Inhaber nun die Bundesrepublik und Finanzinstitute auf Zahlung, unter anderem mit der Begründung, das Validierungserfordernis träfe auf sie nicht zu.

Mehrere dieser Prozesse entschied am 15. November 2012 das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta im Fall World Holdings, LLC v. Federal Republic of Germany. Die Klagen gegen die Bundesrepublik lehnte es mit einer ausführlichen Begründung aus Immunitätsgründen mehrheitlich ab. Klagen gegen Finanzinstitute leiden unter Fristversäumnissen, und die untergerichtliche Ablehnung von Anträgen im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, bleibt erhalten.


Donnerstag, den 15. Nov. 2012

Doppelprozess im dualen System

 
.   Wegen Dolomitlieferungen klagt der Kunde in Tennessee auf Feststellung einer Zahlungsbefreiung, der Lieferant aus Barbados hingegen in Virginia auf Zahlung. Der erste Prozess läuft im einzelstaatlichen Gericht, der zweite vor dem Bundesgericht.

Beide Gerichte sind zuständig, doch das Bundesgericht verzichtet auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit. Diesen Verzicht rügt der Lieferant erfolgreich im Fall MidAtlantic International Inc. v. AGC Flat Glass North America, denn das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond entscheidet am 14. November 2012 anhand folgender Merkmale der Abstention Doctrine, dass der Doppelprozess fortgeführt werden muss:
…we have identified six factors to guide the analysis: (1) whether the subject matter of the litigation involves property where the first court may assume in rem jurisdiction to the exclusion of others; (2) whether the federal forum is an inconvenient one; (3) the desirability of avoiding piecemeal litigation; (4) the relevant order in which the courts obtained jurisdiction and the progress achieved in each action; (5) whether state law or federal law provides the rule of decision on the merits; and (6) the adequacy of the state proceeding to protect the parties' rights. Chase Brexton, 411 F.3d at 463-64.


Mittwoch, den 14. Nov. 2012

Musikmarke Village People

 
Markenanfechtung nach Eintragung in den USA
.   Wird die Musik im Konzert gespielt oder abgespielt? Ist ein ausgeschlossenes Mitglied einer Musikgruppe die wahre Quelle ihres Namens, den ein anderer als Marke registriert hat? Hat dieser die Markenverwendung rechtswirksam aufgegeben, nachdem er das Trademark durch einen angeblichen Verfahrensbetrug bei der Eintragung erworben hatte? Diese Fragen prüft das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, USA-weit für Revisionen in Markenanfechtungsverfahren zuständig, im Fall Willis v. Can't Stop Productions, Inc.. Die lehrreiche Begründung vom 13. November 2012 erklärt, wieso die Marke beim eingetragenen Inhaber bleibt.


Dienstag, den 13. Nov. 2012

Bunkerbauklage fehlgeschlagen

 
Merkmale der örtlichen Zuständigkeit amerikanischer Gerichte
.   Aus Furcht vor Terror bestellt der Kunde aus Virginia einen Bunker bei einem Hersteller in Texas, dessen Installateur in Pennsylvania sitzt. Als es zum Streit um das $2 Mio. teure gute Stück und die Deckung des Versicherers aus Arizona kommt, weist das Bundesgericht in Pennsylvania die Klage mangels Zuständigkeit ab. Die Frage der personal Jurisdiction ist auch im internationalen Verkehr stets von kritischer Bedeutung und wird im Urteil in Sachen Nautilus Insurance Co. v. Green Eye Technology LLC vom 8. November 2012 ausführlich erörtert.


Montag, den 12. Nov. 2012

Werber dem Autobauer verpflichtet

 
Regeln der Vertragsauslegung nach Umfirmierungen
.   Erst kauft Daimler, dann Fiat die Herstellerin Chrysler, und die Werbefirma verliert den seit Chryslerzeiten bestehenden Vertrag für Autowerbung. Sie befreit sich von den Kosten der Büromiete in Detroit durch die Ausübung des Kündigungsrechts, das für einen Auftragsverlust von DaimlerChrysler und den damit verbundenen Unternehmen vertraglich gilt.

Der Vermieter bestreitet den Eintritt der Kündigungsbedingung: DaimlerChrysler gebe es nicht mehr. Die neue Firma Chrysler im Miteigentum von Fiat sei keine verbundene Gesellschaft. Der Prozess führt zum Thema der Vertragsauslegung, die bei eindeutigen und uneindeutigen Klauseln und bei offensichtlichen und nichtoffensichtlichen - latent and patent - Unklarheiten zulässig ist.

In manchen Situationen ist zur Auslegung die Berücksichtigung vertagsexterner Tatsachen - extrinsic Evidence -, zulässig. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati erklärte die Grundsätze am 9. November 2012 ausführlich im Fall Omnicom Group, Inc. v. 880 West Long Lake Associates. Das Urteil erging zugunsten der Mieterin.


Sonntag, den 11. Nov. 2012

Statt Trinkgeld 14 Mio. Dollar

 
.   Starbucks verteilt Trinkgelder an Schank- und Aufsichtspersonal außer Managern. Die Baristas klagen wegen Verstoßes gegen den Tips Act, das Schutzgesetz für Bedienungen, und gewinnen $14 Mio. Der Kaffeekonzern argumentiert, 90% der Arbeit der Shift Supervisors bestehe aus dem Bedienen von Kunden.

Amüsant und amüsiert erörtert in Boston das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA am 9. November 2012 im Fall Matamoros v. Starbucks Corp. den Tips Act, die gesetzliche Unterscheidung von Bedienungs- und Aufsichtspersonal, die Rechtsgrundlagen für eine Sammelklage sowie die Verdreifachung des Verlustes als Schadensersatz, treble Damages im Vergleich mit dem Strafschadensersatz, punitive Damages.


Samstag, den 10. Nov. 2012

Nazis, Commies, Schrott von BRD

 
.   Die Gestapo nahm die Villa, die Kommunisten nutzten sie, die BRD gab sie verrottet zurück und muss nun zahlen, argumentierte die Klägerin im Fall Hammerstein v. Germany, den in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 9. November 2012 abwies.

Das amerikanische Gericht besitzt für den Streit um die Villa in Schwerin keine sachliche Zuständigkeit. Zugunsten der Bundesrepublik Deutschland wirkt der Foreign Sovereign Immunities Act, der die internationalen Grundsätze zur Staatenimmunität in den USA umsetzt.

Das Gericht beschied auch gegen die Anwendbarkeit von Ausnahmen nach diesem Gesetz wegen gewerblicher Handlungen oder Enteignung. Zudem wies es das Argument zurück, die Klage sei nach dem uralten Gesetz gegen Piraten, dem Alien Tort Statute, zulässig, denn der FSIA biete die absolut einzige Grundlage für die Ausübung der US-Gerichtsbarkeit über ausländische Staaten.


Freitag, den 09. Nov. 2012

Vollstreckung des Urteils in den USA

 
.   Ein Gericht in Hongkong erließ ein Versäumnisurteil gegen eine New Yorker Firma, nachdem die Klage an deren auf der Webseite angegebenen Anschrift zugestellt worden war. Im Anerkennungsverfahren vor dem Bundesgericht in New York behauptet der Verteidiger der Beklagten, die Firma sei umgezogen und das Urteil wegen Zustellungsmangels nicht anzuerkennen. Zudem müsse die Klägerin ausnahmsweise seine Kosten tragen, da die Anerkennungsklage wider besseren Wissens erhoben worden sei.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City entscheidet am 8. November 2012 im Fall Alco Plastic Products Ltd. v. The Accessory Corp., dass erstens diese Kostensonderregel nur in der einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit des Staates New York gelte, nicht im Bundesgericht, und zweitens nicht mutwillig eine unbegründete Klage eingereicht wurde.

Es berücksichtigt die Klagerücknahme, nachdem der Klägeranwalt entdeckte, dass er die fehlerfreie Zustellung nicht beweisen konnte. Das Gericht weist nicht nur den Kostenantrag ab, sondern gibt dem Beklagtenverteidiger auf, zu beweisen, dass er selbst nicht wegen des unzulässigen Kostenantrages für die Kosten der Klägerin haften solle.


Donnerstag, den 08. Nov. 2012

Raffinierter Betrug ist Raub

 
.   Die Mitarbeiterin einer Scheckeinlösestelle erhielt den Anruf einer Frau, die sich als Gattin des Inhabers ausgab, der ein Filialnetz betreibt. Während des Telefonats traf ein Anruf aus einer anderen Zweigstelle ein: Dort stehe ein Finanzbeamte und verlange $100.000. Die Ehefrau wies die Mitarbeiterin an, einem Boten, der sich besonders ausweisen würde, gleich das Geld bereitzustellen, damit er es in die zweite Filiale brächte.

Als der Bote kam, gab ihm die Mitarbeiterin, die sich unbedroht fühlte, den mittlerweile um $20.000 höheren Betrag in bar. Ehefrau, Zweigstellenkollegin, Finanzbeamter und Bote erweisen sich als Fiktion einer raffinierten Bande. Das Geld ist weg.

Die Firma verklagte den Versicherer auf Ersatz und berief sich auf den Deckungsschutz für Raub. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City entschied am 7. November 2012 im Fall VAM Check Cashing Corp. v. Federal Insurance Co. gegen den Versicherer. Die Police sei uneindeutig und auslegungsbedürftig, und die Auslegung des Versicherungsnehmers sei mit dem Wording der Police vereinbar.


Mittwoch, den 07. Nov. 2012

Honorar von Botschaft einklagen

 
.   Ein von einem Staat mandatierter Rechtsanwalt braucht nicht die Immunitätseinrede gegen seine Honorarklage zu fürchten, entschied am 5. November 2012 das Bundesgericht der Hauptstadt Washington im Fall Nigeria v. Ugwuonye. Eine Botschaft hatte den Anwalt beauftragt und antwortete auf seine Klage mit der Immunitätseinrede nach dem Foreign Sovereign Immunities Act. Das Bundesgericht legte das Mandat als gewerbliche Tätigkeit des fremden Staates aus, die die Immunitätsausnahme nach 28 USC §1603(d) erfasst.


Dienstag, den 06. Nov. 2012

Abgenötigter Vertrag wirksam

 
.   Alle Ansprüche gegen seinen Geschäftsfreund gab der Anwalt mit schriftlichem Vertrag auf, um eine neue Geschäftsbeziehung mit ihm einzugehen. Später klagte er, weil er nicht an den Verlust seiner vorher erworbenen Honoraransprüche aus anwaltlicher Tätigkeit glauben wollte. Den Vertrag bezeichnet er als unter Nötigung, Duress, vereinbart.

Das Gericht prüft auch seinen Honorarvertrag, der Expertenwissen reklamierte, mit der EMailantwort That's fine. angenommen worden sein sollte und zwei Vergütungen vorsah: Ein Stundensatz galt für den Geschäftsfreund, ein viel höherer für den Fall des Obsiegens, den er der Firma Oracle abknöpfen wollte.

Im Fall Weitzman v. Druglogic, Inc. nimmt dem Anwalt das Bundesgericht in Maryland nicht ab, dass er als Rechtsexperte den Verzicht auf alle alten Ansprüche nicht begriffen habe. Die Behauptung, seine Unterschrift unter den Vertrag sei durch Nichtzahlung eines Vorschusses rechtswidrig erzwungen worden, kauft es ihm auch nicht ab.

Ebenso wenig helfen dem Anwalt Hinweise auf eine manische Depression und seine Bedüftigkeit, die der Geschäftsfreund ausgenutzt haben soll. Dem Leser hilft hingegen die ausführliche, tragikomische Sachverhaltsdarstellung vom 25. Oktober 2012 sowie die sorgfältige und lehrreiche richterliche Würdigung der Merkmale einer Vertragsanfechtung und der Anforderungen an einen Mandatsvertrag.


Montag, den 05. Nov. 2012

Eigentum an Patientenfotos

 
.   Auf seiner Webseite veröffentlicht ein Arzt Patientenfotos und klärt über Operationen auf. Eine Lichtanbieterin bestellt eine Webseite; ihr Grafiker verwendet Patientenfotos des Arztes. Dieser klagt. Die Beklagte behauptet, die Fotos verdienten keinen Urheberrechtsschutz.

Im Fall Denenberg v. LED Technologies, LLC entschied das Bundesgericht in Colorado am 28. September 2012, dass die Bilder eine minimale Schöpfungshöhe nach 17 USC §102 besitzen, ihre Eintragung beim Urheberrechtsamt in Washington, DC, die Vermutung für ihren Schutz stützt, und der Umstand, dass einige Fotos vom Arztpersonal aufgenommen wurden, seine Rechte nicht verändert.

Dann untersucht das Gericht die Frage, ob der Schadensersatzanspruch im Rahmen von $750 bis $30.000 bei einfacher Verletzung des Copyright Act liegt, oder bei Vorsatz bis zu $150.000, oder ob eine schuldlose Verletzung eine Minderung auf $200 erlaubt. Der Arzt trägt die Beweislast für Vorsatz, die Beklagte muss das innocent Infringement beweisen. Beiden Parteien gelingt der Beweis nicht.


Sonntag, den 04. Nov. 2012

Bei Gerichtswahl in den USA verwirrt

 
.   Auch Amerikaner verstehen ihre Gerichts­barkeiten nicht: Drei Rechtszüge in den Staaten, dazu die drei Ebenen des Bundes. Manche Staaten bieten nur zwei Stufen; in anderen heißt das erstinstanz­liche Gericht Supreme Court. Wann klagt man vor dem Bundesgericht? Wann wählt man das einzel­staatliche?

Der Beschluss des untersten Bundesgerichts in der Hauptstadt der USA vom 31. Oktober 2012 im Fall Rios v. ABC Imaging of Washington, Inc. illustriert die Verwirrung einer nicht­anwaltlich vertretenen Klägerin. Sie zog vor das Gericht des District of Columbia. Die Beklagte ließ den Prozess an das Bundesgericht verweisen, weil die Klägerin neben einzel­staatlichen gesetzlichen und Common Law-Ansprüchen auch bundes­rechtliche Ansprüche stellte. Die Klägerin bezeichnete die nichtbundes­rechtlichen Ansprüche auf Überstunden­vergütung als dominierend und beantragte die Rückverweisung.

Das Bundesgericht erklärt in seiner Beschluss­begründung die Zuständig­keiten des Bundesgerichts, das ohnehin dann angerufen werden darf, wenn die Parteien in verschiedenen Staaten ansässig sind. Zudem besitzt es die Zuständig­keit für Ansprüche aus Bundesrecht, wie hier wegen Ungleich­behandlung. Wenn ein solcher Anspruch mit einzel­staatlichen Ansprüchen, beispiels­weise aus Vertrags- oder Arbeitsrecht, verbunden wird, darf es alle Fragen im Rahmen der supplementary Jurisdiction beantworten.


Samstag, den 03. Nov. 2012

Arbeitgeberhaftung bei Unfall

 
.   Der Arbeitnehmer verließ die Arbeit, um einen Spinnenbiss untersuchen zu lassen und dann heimzufahren. Auf dem Weg verursachte er einen Autounfall. Nicht nur er, sondern auch der Arbeitgeber werden auf Schadensersatz verklagt.

Das Urteil im Fall Roberts v. H-40 Drilling, Inc. erklärt in seiner Begründung vom Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA am 2. November 2012 die Grundlagen einer Arbeitgeberhaftung für vom Arbeitnehmer verursachte Schäden. Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber nicht nach respondeat superior-Recht, und die Ausnahmen von der Regel greifen hier nicht.


Freitag, den 02. Nov. 2012

Experten- und Videobeweis in den USA

 
BSS - Washington.   Die Parteien streiten um zwei Fragen des Beweisrechts. In erster Instanz hatten die Eltern eines bei einem Autounfall schwer verletzen Kindes den Hersteller des verwendeten Kinder-Autositzes verklagt. Bei dem von der Mutter verursachten Unfall löste sich eine Armlehne und das Kind wurde aus dem Sitz geschleudert. Streit bestand hinsichtlich der Frage, ob sich der Schultergurt zum Zeitpunkt des Aufpralls tatsächlich vor der Brust des Kindes oder vielmehr hinter dessen Rücken befunden habe.

Im Verfahren hatte ein Experte über sechs Crash-Tests berichtet, die er mit einem identischen Fahrzeug, Kindersitz und einem in Größe und Gewicht vergleichbaren Dummy durchgeführt hatte. Die hierbei aufgezeichneten Videos wurden unterstützend vorgeführt. Die Kläger legten Berufung gegen die Zulassung des Expertenbeweises und gegen die Vorführung eines der Videos ein, welches als einziges unter erheblicher Abweichung von der korrekten Sitzposition in der Lage war, eine Fehlfunktion des Sitzes zu reproduzieren. Das Gericht macht keine Hehl aus der Widersprüchlichkeit des Klägervortrags. Die Kläger selbst nutzten das Video im Verlauf des Prozesses mehrfach zur Unterstützung ihrer eigenen Argumente und begründeten ihre Berufung äußerst spärlich.

Am 31. Oktober 2012 bestätigte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans in der Sache McCune v. Graco Children's Products Inc. die Zulassung der Beweismittel. Der herangezogene Expertenbeweis fuße auf einer soliden Basis und besitze Fallrelevanz. Ebenso habe die Zulassung der Videovorführung die weiten Grenzen des richtlichen Ermessens nicht überschritten, da es sich nicht um eine exakte Nachstellung des Unfalls, an den hohe Anforderungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit zu stellen sind, sondern lediglich um Veranschaulichungen von Unfall-Theorien gehandelt habe. Sowohl für den Experten- als auch den Videobeweis legt die Entscheidung deren Grundsätze übersichtlich dar.


Donnerstag, den 01. Nov. 2012

Guter Wille unbelohnt

 
.   Die Parteien streiten sich um den Rückkauf eines Anteils an einem Flugzeug. Der Kaufvertrag sah eine Rückkaufsoption vor, die mit einer Bewertung durch die Parteien oder Schätzer verbunden war. Nach der Optionsausübung einigten sich die Parteien nicht auf einen Preis, und die Flugrechte wurden zugunsten der Anteilsinhaberin vorübergehend verlängert, während die Option latent wirksam blieb.

Später verlangte die Anteilsinhaberin wegen Vertragsbruches durch die Nichtvornahme aller Optionsschritte, nämlich der Einschaltung eines Schätzers und der Auszahlung des Rückkaufspreises, Schadensersatz. Die Beklagte meinte, die Optionsausübung sei ohne Einigung über den Preis noch nicht wirksam geworden.

In New Orleans entschied am 31. Oktober 2012 das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA den Fall, JNV Aviation, L.L.C. v. Flight Options, L.L.C. Die Optionsnutzung erfolgt laut Vertrag einseitig. Die Beklagte musste nach ihrer Ausübung alle weiteren Schritte unternehmen. Der Kaufvertrag mit der Optionsklausel war beidseitig abgeschlossen. Beide Parteien waren gleichermaßen an die Optionsklausel gebunden. Daher stellte der Abbruch des Optionsverfahrens eine schadensersatzpflichtige Vertragsverletzung dar.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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