• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 18. Nov. 2012

Der neue FCPA Wegweiser  

.   Bei Vorträgen zum Thema Compliance kommt in den USA wie im Ausland immer das Thema konkrete Beispiele für verbotene Bestechungshandlungen auf. In Aufsätzen kann man sich winden; für praktische Bespiele sorgt nun nach Jahrzehnten endlich das Bundesjustizministerium in Washington.

Der Foreign Corrupt Practices Act bleibt ein komplexes Gesetz. Was in der Zielrichtung auf nationaler und internationaler Ebene zur Reduzierung der Korruption im Ausland vorbildlich war, wurde später in anderen Staaten oder multilateral eleganter angegangen.

Vor einigen Tagen hat der Attorney General seinen A Resource Guide to the U.S. Foreign Corrupt Practices Act als praktischen Wegweiser vorgestellt, der auf der Webseite des Justice Department bereitgehalten wird.


Sonntag, den 18. Nov. 2012

Chopperumbau mit Todesfolge  

Haftungsausschluss am anderen Ufer - Jeder Staat mit eigenem Recht
.   Deutsche träumen oft von der großen amerikanischen Freiheit - Motorradumbau inklusive. Die Vorteile deutschen Rechts vergessen sie beim Träumen. Die Klägerin unterzeichnete das Bestellformular für einen Chopperumbau - Haftungsausschluss inklusive. Der Mechaniker sollte weder für Tod noch Verkehrseignung nach dem Umbau haften. Der Mechaniker arbeitet auf der Westseite des Potomac, die Kundin wohnt an dessen anderem Ufer in Washington, DC.

Als die Kundin beim nachfolgenden Unfall querschnittsgelähmt wird, klagt sie in Washington. Ihr Verzicht ist nach dem Vertragsrecht einer Rechtsordnung legal, nach dem der anderen nicht. Zunächst muss das Gericht jedoch prüfen, ob auf Antrag des Beklagten der Prozess nicht wegen der Gerichtsstandsklausel auf dem Formular nach Virginia verlegt werden muss. Die Klägerin entgegnet, das Kleingedruckte auf der Bestellung gelte nicht, denn der Vertrag sei bereits geschlossen worden, als anfangs das Design vereinbart und unterzeichnet wurde.

Das Bundesgericht in der Bundeshauptstadt erörtert diese komplizierten Fragen, die sich in Deutschland gar nicht mit solcher Rechtsunsicherheit und der Folge der Anwendbarkeit unterschiedlichen Rechts stellen würden, am 13. November 2012 im Fall Hara v. Hardcore Choppers LLC.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.