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Sonntag, den 16. Dez. 2012

Vertriebs- oder Franchisevertrag?  

Spielkonsolen und -rechte in Hawaii: Marken und Gewinn
.   Das Bundesgericht des Bezirks Hawaii erörterte am 14. Dezember 2012 im Fall PRIM LLC v. Pace-O-Matic, Inc. lesenswert den Unterschied zwischen einem exklusiven Vertriebsvertrag und einem Franchisevertrag.

Der Kläger behauptete einen Franchisevertrag, weil er elektronische Spielkonsolen und -kodes des Beklagten in Hawaii unter dessen Marken und Namen vertrieb und die Konsolen nur nach dem Erwerb von Spielkodes funktionieren. Die Kodes laufen nach einer bestimmten Spielzahl aus; ihre Nachlieferung bringt dem Beklagten bei minimalen Kosten erheblichen Gewinn.

Das Gericht bestimmte, dass kein Franchise vorliegt. Der Kläger hatte nicht das Recht der Markennutzung erworben. Er zahlte auch keine wiederkehrende Gebühr ohne direkte materielle Gegenleistung. Die Spielkodes sind wohl teuer, doch kommen sie nicht einer Franchisegebühr gleich.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.