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Donnerstag, den 17. Jan. 2013

Verbotenes Versprochen: Datenvertrieb  

Auskunftei-App vertrieb persönliche Daten für 99 Cents.
.   Datenmanagement ist auch in den USA kompliziert, doch manche Unternehmen vertreiben detaillierte persönliche Daten ohne jede Rücksicht auf gesetzliche Schranken. Am 16. Januar 2012 verkündete das Bundesverbraucherschutzamt der USA im Federal Register drastische Konsequenzen für einen Anbieter, der per App über Mobilgeräte Straf-, Finanz- und sonstige Auskünfte für 99 Cents vertrieb.

Die Webseite der FTC, die unter anderem für die Beachtung des Federal Credit Reporting Act zuständig ist, bietet ihren Klageentwurf sowie einen Vergleichsvertrag an, der jetzt der Öffentlichkeit zur Kommentierung im Fall In the Matter of Filiquarian Publishing, LLC; Choice Level, LLC; and Joshua Linsk, Respondents, vorliegt. Neben anderen Sanktionen muss der als Auskunftei handelnde Anbieter 20 Jahre lang penibelst die gesetzlichen Anforderungen beachten und der FTC berichten, wenn der Vergleich zustande kommt.

Dem Anbieter wirft die FTC nach ihren Ermittlungen unter anderem vor, anonymen Nutzern ohne Nachweis des Verwendungszwecks Daten zum Einsatz bei der betrieblichen Personalüberprüfung überlassen zu haben. In der App-Beschreibung wurde der Einsatz für diesen Zweck angepriesen, während die AGB des Anbieters diesen und viele andere Zwecke ausschlossen. Datenmanagement-Insider halten diesen Fall für die Spitze des Eisbergs.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.