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Freitag, den 25. Jan. 2013

Kanzlei in Krise: Entlassungen  

.   Ihr Kapitalmarktgeschäft brach ein, und an mehreren Standorten entließ die beklagte Kanzlei Anwälte. Die am Ende der Kündigungswellen entlassene Klägerin klagte wegen Diskriminierung, doch verliert sie am 24. Januar 2013. Die Revisionsbegründung des New Yorker Bundesberufungsgerichts der zweiten Bezirks der USA im Fall Simmons v. Akin Gump Strauss Hauer & Feld, LLP erklärt ausführlich, dass jegliches Anzeichen einer Diskriminierung fehlt, während der Kündigungsgrund der wirtschaftlichen Misere der Kanzlei unverkennbar ist. Daher erhält die Klägerin keinen Schadensersatz. Hingegen erfährt der Leser, wie die wirtschaftlich begründete Kündigung haltbar bleibt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.