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Samstag, den 02. Febr. 2013

Nach Entlassung Schiedsprozess?  

.   Besonders gründlich klärt im Fall Fox v. Computer World Services Corp. das Gericht die wichtige Frage, ob eine Kündigungsschutzklage vor ein Schiedsgericht gehört, wenn eine arbeitsvertragliche Klausel dies vorschreibt.

Der Anlass für die lesenswerten Ausführungen resultiert aus ungewöhnlichen Umständen: Der Arbeitnehmer unterschrieb den Arbeitsvertrag nicht. Der Vertrag erfasst zwei Co-Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer unterzeichnete digital Ausführungen zur Schiedsklausel, die auch die Schiedskosten und Beweisregeln anspricht.

Einer der Arbeitgeber unterzeichnete diese Ausführungen nicht, möchte jedoch daran gebunden sein. Der Kläger wandte sich gegen seine Entlassung, verlangte vertragsgerechte Bonusgelder, beklagte eine Altersdiskriminierung und wollte wegen der Sittenwidrigkeit der Schiedsregeln nicht vors Schiedsgericht.

Das Bundesgericht für die Hauptstadt Washington entschied am 1. Februar 2013, dass der Kläger den Vertrag akzeptiert, weil er sich auf ihn beruft, und nicht die Schiedsklausel ausklammern darf. Der Co-Employer darf sich trotz fehlender elektronischer Signatur den Schiedsbedingungen unterwerfen. Die in der Begründung rezitierten Schiedsregeln beurteilte es als rechtmäßig.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.