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Montag, den 11. März 2013

Passgenaue BHs, Jeans und Marken  

.   Die Marke True Fit verwenden zwei Firmen für ihre Software-Angebote. Eine setzt ihr Produkt bei Online-Händlern für Jeans ein, die andere verkauft selbst BHs, wobei das Programm Körpermaße auswertet. Beide Produkte helfen Kunden, passgenaue Ware zu finden. Die ältere Firma beantragt eine einstweilige Verfügung gegen die jüngere.

Diese verteidigt die Nutzung von True Fit mit dem Hinweis auf die beschreibende Eigenschaft, und das Bundesgericht für Massachusetts stimmt ihr im Fall True Fit Corp. v. True & Co. am 4. März 2013 zu. Um Markenschutz beanspruchen zu können, muss die Marke sechs Jahre lang eingetragen und damit incontestable sein, oder sie muss eine über die Beschreibung hinausgehende Bedeutung im Markt erlangt haben.

Im 13-seitigen Urteil erläutert der United States District Court lesenswert und mit zahlreichen Nachweisen die Merkmale des secondary Meaning sowie Likelihood of Consumer Confusion anhand der Marken- und Dienstleistungsähnlichkeit, Vertriebswege, Kundentypen, Markenstärke, tatsächliche Verwechslung und Verwendungsabsicht. Sieben von acht Prüfkriterien fallen zugunsten der Beklagten aus. Nach Abwägung der Merkmale für einstweiligen Rechtsschutz entscheidet das Gericht gegen eine preliminary Injunction.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.