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Donnerstag, den 14. März 2013

Wurstbudenvertrag mit Stadion: Freitagsverbot  

Absichtliche Vertragslücke oder Auslegungsbedarf?
.   Im Fall Kosher Sports, Inc. v. Queens Ballpark Company, LLC will der Kläger das Stadion zwingen, seine Wurstbuden an Frei- und Samstagen einzulassen und meint, ihr Vertrag sähe das vor.

Das Gericht in New York City findet keine solche Bestimmung, jedoch die Klausel, dass es zur Lückenfüllung berufen sei. Nach seiner Lesart, bestimmt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 12. März 2013, ist der Vertrag klar.

Der Vertrag regelt Vieles ganz genau und sagt ganz deutlich nichts über die Standzeiten aus. Da dies aus richterlicher Sicht Absicht ist, ist keine Lücke zu füllen, bestimmt das Gericht mit einer lesenswerten Begründung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.