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Freitag, den 15. März 2013

Diskriminierung beim Vertragsschluss  

.   Ein Firmeninhaber ist schwarz, der einer anderen Firma weiß. Beide bewerben sich für einen Vertrag mit einer Telefongesellschaft. Diese wählt als Vertragspartner die vom Weißen geleitete Firma, weil ihr Angebot preisgünstiger ist.

Auf die Klage des anderen Unternehmens wegen verbotener Ungleichbehandlung entscheidet in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Underdog Trucking, LLC v. Cellco Partnership, dass zwar der Anscheinsbeweis der Diskriminierung erbracht ist, doch die Telefongesellschaft ein rechtmäßiges Motiv nachgewiesen hat. Die Klage wurde daher am 14. März 2013 abgewiesen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.