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Donnerstag, den 11. April 2013

Schiedskosten sinnlos verheizt  

.   Der erfahrene Leser sieht förmlich, wie das Geld für Schieds­kosten aus dem Fenster flog, nur weil die PC-Service­firma in ihrem Vertrag die Kundin unvoll­ständig bezeichnete. Ein paar 100.000 Dollar sind im AAA-Schieds­verfahren schnell verheizt. Gegen T&C Auto wollte die Firma aufgrund einer Schieds­klausel vorgehen und gewann auch einen Schieds­spruch.

Das AAA-Schiedsgericht glaubte, den Vertrag so auslegen zu können, dass die Schieds­gegnerin mit T&C Auto gemeint war. Das Bundes­berufungs­gericht des sechsten Bezirks der USA stellt hingegen fest, dass bei unklarer Bezeichnung der Partei und mehreren Firmen mit dieser Firmen­komponente dem Schieds­gericht überhaupt die Zustän­digkeit zu dieser Feststellung fehlte.

Die Begründung vom 10. April 2013 im Fall Town & Country Salida, Inc. v. Dealer Computer Services, Inc. erklärt lesenswert die ultra vires-Problematik und die Zustän­digkeit zur Vertrags­auslegung für die Fest­stellung der Schieds­klausel­wirksamkeit.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.