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Dienstag, den 28. Mai 2013

Strafen und Parteien im Zivilprozess  

.   Mit Strafsanktionen belegte das New Yorker Bundesgericht den Beklagten, der in der Revision auf Gnade stieß, obwohl sich die klagenden Unternehmen dort unter Verstoß gegen die Prozessordnung unwirksam selbst - statt durch einen Anwalt - vertraten. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA stellt im Fall Liberty Propane LP v. Feheley kurz, doch anschaulich, die Gründe für seine Entscheidung vom 28. Mai 2013 dar. Im Wesentlichen gilt, dass eine Sanktion erst erfolgen darf, wenn eine Partei genau weiß, was das Gericht von ihr will und die Androhung einer Zwangsmaßnahme vorhersehbar und vermeidbar ist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.