Ein Polizist setzte sich bei Übungen einem Taserschuss aus und erlitt Wirbelverletzungen. Deshalb verklagte er den Hersteller auf Schadensersatz mit der Behauptung, unzureichend gewarnt worden zu sein.
Die Revisionsbegründung erklärt am 4. Juni 2013 die Anforderungen an die haftungsentlastende Warnung und zeigt anhand des detailliert zitierten Sachverhalts auf, dass die Herstellerin nicht nur ausführlich warnte, sondern sogar über das spezifische Gesundsheitsrisiko aufklärte.