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Mittwoch, den 03. Juli 2013

Gewerblich in USA definiert  

Waffenhändler in USA, Kunde in Afrika
.   Etwas mehr Klärung der diffizilen Frage der gewerblichen Tätigkeit im USA-Handel schafft das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 2. Juli 2013 im Fall Triple A International, Inc. v. The Democratic Republic of the Congo.

Der Sachverhalt betrifft den internationalen Waffenhandel zwischen einem afrikanischen Staat, einem amerikanischen Händler und einem koreanischen Liefanten. Der gewerbliche Bezug zu den USA reichte nicht, um eine Zuständigkeit amerikanischer Gerichte zu bejahen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.