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Montag, den 08. Juli 2013

Der Litigator aus der Referendarsperspektive  

.   Amerikanische Anwälte kennen nicht wie die Engländer ein Zweiklassensystem, das Barristers und Solicitors trennt. Doch ist die Trennung, jedenfalls wenn die Kanzlei aus mehr als zwei Juristen besteht, faktisch erkennbar. Schon vom Typ her unterscheidet sich der Litigator, der die forensischen Arbeiten übernimmt, von seinen Kollegen, besonders wenn er in der ersten Instanz theatralisches Standvermögen vor den Geschworenen besitzt. Aus der Referendarsperspektive, die primär Einblick in die Revisionsinstanzen gab, haben Philipp Brüggemann und Torsten Tomaschek ihren Bericht Der Litigator im amerikanischen Prozess verfasst.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.