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Mittwoch, den 28. Aug. 2013

Vergleichszahlung ist versteuerbares Einkommen  

SKo - Washington.   Der Kläger hatte nach erfolgter Kündigung eine Schadensersatzklage wegen Altersdiskriminierung gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber eingereicht. Das Verfahren endete durch Vergleich, wonach der Kläger eine einmalige Zahlung in Höhe von USD 250.000 erhalten sollte. Gegen die tatsächlich erfolgte, um Abgaben und Sozialversicherungssteuern geminderte, Auszahlung dieses Betrages versuchte der Kläger gerichtlich vorzugehen.

Das Berufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York entschied am 27. August 2013 im Fall Chester Gerstenbluth v. Credit Suisse Securities, LLC zu Gunsten der Beklagten. Die im Wege des Vergleichs erhaltene Zahlung sei als durch die ungerechtfertigte Kündigung entgangener Lohn zu betrachten. Sie stelle daher keine Sonderzahlung sondern einen Arbeitslohn dar, welcher voll zu versteuern sei.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.