• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 29. Aug. 2013

Recht, Juristen auf der Mall  


Lincoln Memorial
.   Drei Präsidenten und drei deutsche Juristen sowie Kanzleipersonal beteiligten sich am 28. August 2013 an der Feier des 50. Jahrestages zum March on Washington mit Martin Luther King. Recht, Gerechtigkeit, Gleichbehandlung in Recht und Wirtschaft bleiben zentrale Themen der Rassendiskussion.

Fortschritt seit dem Sommer 1963 ist unverkennbar, doch gleich behandelt nicht jeder jeden, und selbst die Diskussion ist nicht offen. Offene Verachtung von Personen und offene Missachtung des Rechts und der Verfassung sind leichter erkannt und behandelt als verhohlene Handlungen und Verhöhnung hinter dem Rücken.

Einigkeit besteht überall, dass die Rechts- und Freiheits-Verbesserungen seit 1963 nicht perfekt sind. Die Teilnehmer auf der National Mall in Washington, DC, waren sich einig, dass man einig aufeinander zugehen muss, um am gleichen Strang zu ziehen. Außerhalb der Hauptstadt und der historischen Veranstaltung ist nicht einmal Einigkeit in diesem Punkt gesichert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.