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Montag, den 02. Sept. 2013

Vertrauensanwalt der Botschaft  

.   Vertrauensanwälte von Botschaften haben selten Anlass, ihr Honorar einzuklagen. Wenn sie klagen wollen, scheitern sie an der Immunität des ausländischen Staats nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 oder dem Bundesgesetz Foreign Sovereign Immunities Act?

Das Bundesgericht der Hauptstadt prüfte die FSIA-Immunitätsausnahmen im Fall Lanny J. Davis & Associates LLC v. Republic of Equatorial Guinea am 26. August 2013. Der Fall betrifft einen Mandatsvertrag mit der Republik, ein Honorar von $2.055.000 sowie Auslagen im Ermessen der Kanzlei.

Nach der Feststellung, dass keine Immunität die Republik schützt, arbeitete das Gericht lehrreich die ganze Palette des Vertragsrechts und der Durchsetzung von Forderungen im Versämnisfalle durch. Es sprach das ausstehende Resthonorar sowie geforderte Auslagen von $141.911,11 zu. Schließlich gewährte es der Kanzlei dem Grunde nach Zinsen und Anwaltsgebühren für den Prozess, die sie im Nachverfahren substantiieren muss.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.