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Montag, den 09. Sept. 2013

Laienklage trifft Kafka  

.   Der Gesetzgeber gibt eine Prozessordnung - 50 mal in 50 Staaten - vor, der Supreme Court fügt Regeln hinzu, der Revisionsbezirk erlässt welche, das Bundesgericht bezirksweise ebenfalls, und dann häufeln einzelne Gerichte und Richter weitere Prozessbestimmungen drauf. Kein Wunder, dass der Kläger in Guinn v. Jeffco Combined Courts damit nicht klar kam!

Er klagte ohne Anwalt und bat um Streichung der Gerichtskosten, nachdem er länger als üblich im Gefängnis eine Trunkenheitsstrafe verbüßte. Dass das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA am 6. September 2013 sowohl Klage als auch Gebührenantrag ablehnte, erscheint dem Leser der kurzen, leicht lesbaren Begründung kafkaesk.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.