Er klagte ohne Anwalt und bat um Streichung der Gerichtskosten, nachdem er länger als üblich im Gefängnis eine Trunkenheitsstrafe verbüßte. Dass das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA am 6. September 2013 sowohl Klage als auch Gebührenantrag ablehnte, erscheint dem Leser der kurzen, leicht lesbaren Begründung kafkaesk.
Er klagte ohne Anwalt und bat um Streichung der Gerichtskosten, nachdem er länger als üblich im Gefängnis eine Trunkenheitsstrafe verbüßte. Dass das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA am 6. September 2013 sowohl Klage als auch Gebührenantrag ablehnte, erscheint dem Leser der kurzen, leicht lesbaren Begründung kafkaesk.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.