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Dienstag, den 10. Sept. 2013

Prozessverschleppung: Anwaltshaftung?  

.   Anschaulich erörtert das Bundesgericht für Kansas die Haftung von Parteien und Anwälten für die verschleppte Mitwirkung am Ausforschungsbeweisverfahren im US-Prozess. Es stellt in seiner Begründung vom 6. September 2013 im Fall Centrinex LLC v.Darkstar Group Ltd. die Verschleppung fest.

Auf den Abruf von Beweisen der Gegenseite reagierte deren Kanzlei mit Ausflüchten statt die Beweise vorzulegen oder deren Nichtvorlage zu begründen oder zu erklären. Binnen sieben Tagen müssen nun die beweispflichtige Partei und ihre Kanzlei darlegen, wieso ein Schadensersatz- oder sonstiger Sanktionenanspruch unbegründet wäre und wer für was die Verantwortung trägt.

Dann entscheidet das Gericht, ob und wer Sanktionen unterworfen wird. Inhaltlich betrifft der Prozess Vertragsverletzungen, den Bruch einer Geheimnisschutzvereinbarung nach dem Kansas Uniform Trade Secret Act und Betrug beim Outsourcing von Kundendienstleistungen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.