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Donnerstag, den 10. Okt. 2013

Firmenkauf in USA verboten  

.   Eine wegweisende Entscheidung von 29 Seiten Länge erließ das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, am 9. Oktober 2013 gegen zwei chinesische Investoren, die eine amerikanische Windfarm erwerben wollten. Aus Gründen der Staatssicherheit hatte das Committee on Foreign Investment in the United States amtlich gegen die Investoren entschieden, und der Präsident setzte die Entscheidung nach §721 Defense Production Act, der auch als Exon Florio Amendment bekannt ist, in Kraft. Die neue Begründung im Fall Ralls Corp. v. Committee on Foreign Investment in the United States behandelt die Frage der Rechtsstaatlichkeit, Due Process, des Verfahrens und ist für Investoren weltweit von Bedeutung, die strategisch bedeutsame US-Unternehmen übernehmen wollen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.