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Mittwoch, den 23. Okt. 2013

Besuch beim höchsten US-Gericht  

PZ - Washington.   Am Mittwoch, den 16. Oktober 2013, stand für die Referendare von Berliner, Corcoran & Rowe LLP ein Besuch beim Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten, dem Supreme Court of the United States, auf dem Programm. Einfluss auf die Auswahl einer der beiden mündlichen Verhandlungen an diesem Tag war angesichts der Schlange von bereits 70 Menschen morgens um 7 Uhr nicht möglich. In zwei zeitlich versetzten Gruppen wurden etwa eineinhalb Stunden später die ersten Besucher in das Gerichtsgebäude gelassen, wodurch unsere Gruppe aufgeteilt wurde. Zumindest ein Referendar kam in den Genuss des gesamten Ablaufs der Verhandlung. Die restlichen beiden standen eine weitere Stunde vor dem Gebäude. Erste Lektion des Tages: Zeit und Geduld mitbringen.

In der Sache ging es in Kaley v. United States um strafrechtliche Beschuldigtenrechte. Verhandlungen vor dem Supreme Court bestehen aus zwei 30-Minuten-Vorträgen der jeweiligen Parteivertreter, in welchen die Vertreter ihre Rechtsansichten darlegen. Schnell zeigte sich, dass es weniger Vorträge als vielmehr Kreuzverhöre waren, regelmäßig fielen die Richter den Vertretern bereits nach einigen Sätzen ins Wort und stellten Zwischenfragen. Überrascht waren die Referendare auch davon, dass die Richter mit ihrer eigenen (Rechts)Ansicht meist nicht hinterm Berg hielten.

Nach pünktlichem Ende der Verhandlung konnten die Referendare noch beobachten, wie sich der Parteivertreter des Antragstellers auf dem Vorplatz feiern und zahlreiche Fotos anfertigen ließ, bevor es zurück in die Kanzlei ging. Fazit: Trotz des frühen Aufstehens sollte man die Gelegenheit zum Besuch des Oberstens Bundesgerichtshofs nutzen!







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.