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Freitag, den 01. Nov. 2013

Gewährleistung im US-Recht  

.   Fast alles Recht in den USA ist einzelstaatlich geregelt. Deshalb sind auch die Gewährleistungen unterschiedlich geregelt. Bundesrechtlich gilt nur, dass Ausschlüsse gegenüber Verbrauchern besonders gekennzeichnet werden.

Da gilt nämlich der Magnusson Moss Warranty Act. In seiner Folge werden Einschränkungen und Ausschlüsse mit Großbuchstaben oder Fettdruck deklariert. In Nichtverbraucherverträgen spielt das Bundesgesetz keine Rolle. Dann gilt Kleingedrucktes ohne besondere Markierung.

Allgemein gilt der Erfahrungssatz, dass die Laufzeiten in den USA kürzer sind als in Deutschland. Für mehr Geld gibt es dann eine längere Gewährleistung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.