• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 15. Nov. 2013

Bedeutsamer Vertriebskanal  

.   Richter Posner ist einflussreich, und der Vertriebskanal ist im Markenrecht bedeutsam. Richter und Kanal verbindet der Prozess Kraft Foods Group Brands LLC v. Cracker Barrel Old Country Store Inc. um die Marke Cracker Barrel, die von einem klagenden Lebensmittelhersteller für Käseware in 16000 Lebensmittelläden und von einer Restaurantkette für andere Lebensmittel in hunderten Restaurants, angeschlossene Landläden, Webauftritte und neuerdings auch dem Vertriebskanal Lebensmittelgeschäfte verwandt werden.

Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens nach dem Lanham Act wegen der letzten Verwendungsart der Marke erklärt Richter Posner vom Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago ausführlich die Vor- und Nachteile des Verbotes einer verwechselnden Markenverwendung und gelangt unter Subsumtion der Fakten unter die anwendbaren Rechtsgrundsätze in seinem lehrreichen Vertriebskanalbeschluss vom 14. November 2013 zum Ergebnis, dass der Vertrieb im identischen Kanal trotz ungleich dargestellter Marke eine Verwechslungsgefahr birgt, die eine einstweilige Verbotsverfügung rechtfertigt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.