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Dienstag, den 19. Nov. 2013

Verbotsbeschluss gegen Samsung  

.   Apple und Samsung streiten sich seit Jahren. Nun entschied das landesweit zuständige Bundes­berufungs­gericht des Bundesbezirks über eine abgelehnte Verbots­verfügung, mit der Apple Samsung zur Einstellung des Vertriebs von iPhone 3-gleichen Geräten zwingen wollte. Das Unter­gericht hatte den Trade Dress und Design Patents richtig beurteilt, da das drastische Mittel einer permanent Injunction nur mit Vorsicht eingesetzt werden darf, bestimmte das Obergericht am 18. November 2013 im Fall Apple Inc. v. Samsung Electronics Co., Ltd.. Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC, revidierte jedoch die Ablehnung des Schutzes von Apples Utility Patents in seiner 41-seitigen Entscheidungs­begründung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.