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Sonntag, den 01. Dez. 2013

Nur Götter bestechen erfolgreich  

.   Schon die alten Griechen bestachen, beginnt Richter Selya in Boston seine Begründung im Fall Bisbano v. Strine Printing Co. am 27. November 2013 um die Entlassung eines allzu aktiven Druckereivertreters:
The practice of giving gifts as a means of securing favors is as old as the hills. In ancient Greece, for example, legend has it that Zeus asked Paris, a Trojan prince, to decide which of three goddesses was the fairest of them all. Paris chose Aphrodite, rejecting proffered bribes of kingly power from Hera and military might from Athena. But Aphrodite too had tendered a bribe, agreeing to help him win the hand of the most beautiful woman alive.
A modern-day commercial equivalent of this practice is the giving of a gratuity to a procurement officer, behind her employer's back, for the purpose of steering a contract to the donor. But sales techniques of this sort are by their nature clandestine; they cannot withstand the sunlight.
Altgriechisch zu können, hat noch keinem Juristen geschadet, aber man braucht es nicht, um die Berufungsbegründung aus dem ersten Bundesbezirk zu verstehen. Der Vertreter bestach in einer früheren Anstellung einen wichtigen Kunden, den er später zum neuen Arbeitgeber mitnahm. Dieser entließ ihn auf Druck des bestochenen Kunden. Der Vertreter klagt erfolglos wegen Vertragsbruchs, ungerechtfertigter Bereicherung, Täuschung und rechtswidrigen Eingriffs in Vertragserwartungen. Der Arbeitgeber hat den Großkunden, ohne dem intrigierenden Vertreter Kommissionen zahlen zu müssen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.