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Freitag, den 27. Dez. 2013

Grundsätze des geheimen Vergleichs  

.   Alle Gerichtsakten sollen öffentlich einsehbar sein. Dokumente under Seal bleiben die Ausnahme, erklärt der einfluss­reiche Richter Posner vom in Chicago ansässigen Bundes­berufungs­gericht des siebten Bezirks im Fall Goesel v. Boley International H.K. Ltd. am 26. Dezember 2013. Seine Analyse der Vorteile einer Offen­legung eines geheimen Prozess­vergleichs der Parteien wägt die Vor- und Nachteile des Öffent­lich­keits­grundsatzes für Vergleiche ab, die die Parteien außerhalb richter­licher Mitwirkung abgeschlossen haben. Richter Posners Begründung wird sicherlich vielfach zitiert werden - auch in den anderen elf Bundes­berufungs­bezirken der USA. Beim konkreten Sachverhalt gilt die von den Parteien beantragte Geheim­haltungs­ausnahme nicht, denn sie haben sich mit den rechts­politischen Erwägungen nicht auseinander­gesetzt und keine über­zeugenden Gründe für ein Geheim­haltungs­interesse dargelegt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.