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Montag, den 13. Jan. 2014

Haftung aus Vertrag und AGB  

.   Das Verhältnis von Vertrag zu AGB versteht der Jurist auf beiden Seiten des Atlantiks: AGB können in einen Vertrag einbezogen werden. Ihnen darf eine Partei auch widersprechen. Die einfache Behauptung, man habe sie nicht zur Kenntnis genommen, entspricht nicht ihrer Ablehnung.

Diese Konstellation stellt der Beschluss im Fall MHD Rockland Inc. v. Aerospace Distributors Inc. vom 3. Januar 2014 aus der Sicht eines amerikanischen Rechts übersichtlich dar, des Rechts von Maryland.

Das dortige Bundesgericht erörtert zudem, warum ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, unjust Enrichment, aus demselben Anspruchssachverhalt nicht neben dem Vertragsanspruch bestehen kann.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.