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Mittwoch, den 05. Febr. 2014

Im Internet-Datennetz gefangen  

.   Die Beklagte sammelt und veröffentlicht im Internet Personenverknüpfungen. Namen erscheinen ebenso wie Vermögen und andere Daten. Der Kläger in Robins v. Spokeo, Inc. glaubt, die Beklagte behindere seine Stellensuche, und verklagte den Anbieter. Das Gericht entschied, dass die Klagebehauptungen zu allgemein seien und einer Darstellung konkreter, von der Beklagten ausgelöster Schäden entbehrten. Auch sei die Klage wegen mangelnder Aktivlegitimation abzuweisen.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA sandte jedoch am 4. Februar 2014 die Klage ins Ausgangsgericht zur weiteren Prüfung zurück, weil die partikularisierte Schädigungsbehauptung infolge der Datenveröffentlichung in Verbindung mit dem Schutzgesetz der privaten Kreditwürdigkeit hinreichend behauptet sei. Dies gilt auch für Kausalität und gesetzliche Rechtsfolgen zum Schadensausgleich. Der Prozess ist somit zulässig, und der Kläger darf im Untergericht weiter vortragen und ins Beweisverfahren einsteigen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.