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Dienstag, den 11. Febr. 2014

Handelsvertreter: Ausnahmsweise Ausgleich  

Customer Procurement oder Sales Procurement?
.   In der Regel besitzt der amerikanische Handelsvertreter keinen gesetzlichen Ausgleichsanspruch. Wenn der Vertrag jedoch die Zahlung von Kommissionen aus vom Handelsvertreter eingeleiteten Geschäftsbeziehungen vorsieht und keine Kündigungsregel enthält, die die Kommissionen ausschließt, führt der Vertrag zu einer Art von Ausgleichsanspruch.

Das Urteil vom 10. Februar 2014 im Fall Dietrich v. Bell Inc. illustriert die Situation bei einem Sales Representative nach dem Vertragsrecht des Staates Michigan. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati revidierte die abweisende Entscheidung, die auf der procuring Cause-Doktrin basiert.

Es sprach dem Vertreter, dem vertraglich ein Grundgehalt als Angestellter sowie eine umsatzabhängige Kommission versprochen war, nach einer gestalterisch bedeutsamen Erörterung der Unterschiede zwischen Customer Procurement und Sales Procurement den vertraglich vereinbarten Kommissionausgleich über die Kündigung hinaus zu.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.