• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 18. März 2014

Praktikanten im zweithöchsten US-Gericht  

FW - Washington.   Am 11. März 2014 stand ein Amicus Brief zur Verhandlung an, den die Praktikanten ins Bundesrevisionsgericht der Hauptstadt begleiten durften. Im United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit war der das Gericht sachverständig beratende Schriftsatz einer Nichtpartei vorzutragen und zu verteidigen.

Bereits bei der Sicherheitskontrolle am Eingang wurde den Interns der dem amerikanischen Gericht gebührende Respekt demonstriert. Es mussten alle Handys vor den Augen der Sicherheitsbeamten abgeschaltet werden und beim einladenden Attorney abgegeben werden. Dieser erste Eindruck wurde im Gerichtssaal weiter untermauert: So erklärte der Sicherheitsbeamte, dass er einen Hammer für den Fall bereithalte, dass jemand nicht sein Handy auszuschalten wisse.

Die Verhandlung selbst bot den Interns ein gutes Bild des amerikanischen Prozesses vor einem Bundesgericht beim Ablauf eines Verhandlungstermins, Hearing. In seinem Verlauf erhielten beide Seiten, beginnend mit dem Kläger, zehn Minuten Vortragszeit. Abschließend hatte der Kläger noch einmal zwei Minuten das Wort.

Am interessantesten war das Verhalten der Richter des landläufig als zweithöchstes Gericht der USA bezeichneten Forums. Sie stellten beide Seiten während ihrer Plädoyers in Form von Zwischenfragen und Einwürfen, welche auch Unterhaltungswert hatten, auf die Probe. Dieses Gericht in der Hauptstadt Washington entscheidet zahlreiche Fälle von USA-weiter und internationaler Bedeutung, und es steuert überproportional Richter zum Supreme Court bei.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.