• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 26. März 2014

Grenzen der E-Durchsuchung: Details  

.   Ein zweiter Handy-Durchsuchungsfall geht mit der Klarstellung der Anforderungen an den Staat weiter als der kürzlich entschiedene Fall, siehe Handy-Beschlagnahme: Was macht der Staat damit?

Am 26. März 2014 legte das Gericht in USA v. Apple iPhone, IMEI 013888003738427 die Erklärungen der Staatsanwaltschaft über die Details der Durchsuchung eines iPhone-Telefons offen und verwarf sie als unzureichend.

Diese Details sind laut Bundesgericht der Hauptstadt die ersten, die die Staatsanwaltschaft je vorgelegt hat. Das Gerät wird dem Studenten zugerechnet, der im Wohnheim an der Georgetown University ein Verfahren zur Gewinnung des Rizin-Gifts entwickelte.


Mittwoch, den 26. März 2014

Aufgezwungener Parkplatz sittenwidrig  

.   Der Kläger kauft eine Konzertkarte und entdeckt, dass der Preis eine Parkplatzgebühr enthält. Da er den Platz nicht benötigt, klagt er im Namen aller gleichermaßen getäuschten Kunden auf Schadensersatz. Das Aufzwingen einer Leistung beim Erwerb einer anderen stelle eine sittenwidrige, gegen Verbraucherschutzrecht verstoßende Verknüpfung, ein Tying, dar.

Diese Frage von grundsätzlicher Bedeutung über Konzertkarten hinaus veranlasst das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago zu einer ausführlichen Auseinandersetzung mit dem Verbraucherschutzrecht sowie naheliegenden Elementen des Wettbewerbsrechts. Im Fall Batson v. Live Nation, Entertainment, Inc. entschied es am 26. März 2014 gegen den Kläger.

Zahlreiche Tie-ins sind legal: Genauso kann ein Student keinen Rabatt auf die Studiengebühr verlangen, wenn er auf die Teilnahme an der Free Pizza-Party seiner Uni verzichtet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.