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Dienstag, den 08. April 2014

Klagen gleich veröffentlichen  

Meinungsbildung durch Zugang zu Gerichtsakten
.   Der Prozess Courthouse News Service v. Planet betrifft die Frage, ob Klagen am Tag des Einreichens einem Nachrichten­dienst verfügbar zu machen sind oder erst nach ihrer Bearbeitung durch die gericht­liche Dienst­stelle, was Tage oder Wochen Verspätung bedeutet. Üblich ist landesweit, jedoch aufgrund unter­schiedlicher Rechts­grundlagen, die sofortige Veröf­fentlichung von Klagen, wie auch beispiels­weise von den bei Star List Decisions Today verzeichneten Revisions­entschei­dungen der höchsten Bundes­gerichte in den USA.

Der beklagte Rechtspfleger wandte gegen die Klage ein, das Gericht sei staat­lich, daher sei das Bundes­gericht unzuständig, und er gewann mit diesem Argument. Am 7. April 2014 entschied jedoch das Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco, dass die Zugangs­frage von erheb­licher Bedeutung für die Presse- und Meinungs­freiheit nach dem ersten Zusatz zur Bundes­verfassung sei, und erklärte, weshalb dieser Prozess im Unter­gericht auch materiell gepführt werden müsse. Diesem Gericht über­lässt es die Entschei­dung, doch deutet seine Begrün­dung auf eine starke Vermutung zur sofortigen Veröffent­lichungs­pflicht der Gerichte hin.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.