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Montag, den 14. April 2014

Versteckte Schiedsklausel wirksam  

.   Ein Architekt erhielt vom Bauherrn einen schrift­lichen Auftrag, der für Details auf die üblichen Bedin­gungen des B-151-Formulars des American Institute of Architects verweist. Dieses enthält eine Schiedsklausel, die die üblichen Construction Industry Arbitration Rules-Schiedsregeln einbezieht.

Als es zum Streit kam, bestritt der Bauherr die Anwendbar­keit der zu versteckten Regeln. Wenig über­raschend entschied jedoch in New Orleans das Bundes­berufungs­gericht des fünften Bezirks der USA im Fall RW Develop­ment, LLC v. Cunning­ham Group Architecture PA auf die Einbe­ziehung der Schiedsklausel in das Letter Agreement zwischen den Parteien.

Der Revisionsbeschluss vom 11. April 2014 beruht auf dem Vertragsrecht von Minnesota sowie der heute ständigen Recht­sprechung des U.S. Supreme Court in Washington, DC, die dem Schiedsverfahren den Vorzug gewährt, wenn es Indizien für eine Vereinbarung - oder auch eine Dritt­partei­bindung - gibt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.