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Sonntag, den 04. Mai 2014

Lahmes Kabelmodem: $50.000 Schadensersatz  

.   Kunden eines Kabelnetzbetreibers erwarteten 30 Mbps, doch hielten ihre Modems nicht mit dem Breitbandtempo mit, und sie verklagten gemeinsam den Anbieter auf $50.000 für jeden Sammelkläger. Da auch amerikanische Gerichte selten spinnen, verloren sie, was am 2. Mai 2014 das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis bestätigte:
1.  Die Kunden legten keinen geldwerten Verlust dar, denn die höhere Geschwindigkeit war ein Gratisangebot für alle Kunden, die ein schnelleres Modem einsetzten.
2.   Der Anbieter hatte die Kunden auf das Gratisangebot verbunden mit der Notwendigkeit des Erwerbs des passenden Modems rechtzeitig hingewiesen.
3.   Vertraglich waren Ansprüche wegen nichtoptimaler Geschwindigkeit ausgeklammert.
Das Revisionsgericht konzentrierte sich in der Begründung im Fall Matt Grawitch v. Charter Communications auf zwei Punkte:
1)   Schon der Sammelklageprozess war unzulässig, weil der behauptete Streitwert die Schwelle des Class Action Fairness Act of 2005, 28 USC §1332(d), unterschritt, was die Kläger jedoch bestritten, obwohl sie nach diesem Gesetz lieber aus dem Bundesgericht ans einzelstaatliche Gericht verwiesen werden und deshalb zu spät einen geringeren Wert stipulieren wollten.
2)   Der geldwerte Verlust kann nach dem Missouri Merchandising Practices Act, Mo. Rev. Stat. § 407.010, nicht aus der Differenz zwischen aktueller und optimaler Geschwindigkeit berechnet werden, wenn der Geschwindigkeitsgewinn ohne Aufpreis angeboten war.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.