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Donnerstag, den 15. Mai 2014

Wahlstation in USA in Gefahr  

.   Seit Jahrzehnten bilden wir Referendare und Praktikanten aus. Jetzt funken Gesetzgeber ein Signal, das Ausländern das Internship in den USA verbieten könnte. Wie Menschenhandel sollen die Kontrollen über J-1-Visumspflichten in Zukunft gestaltet werden. Das bedeutet, die seit etwa 12 Jahren bindend gewordenen Sponsoren dürfen nicht mehr bezahlt werden. Dabei sind sie Voraussetzung für die Visumserteilung an Interns. Sie prüfen die Eignung der Ausbilder, das Ausbildungsprogramm und die Kandidaten. Sie erstatten dem Außenministerium, Department of State, Bericht und sind für die Rückkehr der Interns verantwortlich.

Der Vorstoß im Kongress betrifft vorerst nur die Gesetzesfassung H.R. 4586 im House of Representatives. Nach Auffassung der Alliance for International Educational and Cultural Exchange als Verband der Visumssponsoren enthält die Bill über Summer Work Travel folgende Mängel:
* Inaccurately defines SWT exchange visitors as workers, and their nongovernmental sponsor organizations … as foreign labor contractors, with detrimental effect.
* Prohibits SWT sponsors from collecting program fees from SWT participants.
* Without program revenue from fees, which allows SWT exchanges to function without appropriated funds, the public-private partnership that drives the program - and thus the program itself - would collapse. Program fees fund sponsor infrastructure and activities (such as vetting host employers, engaging in monthly check-ins, providing health insurance, and maintaining a 24/7 help hotline) that directly support participant health, safety, and welfare.
* Increases regulatory complexity and expense by adding Department of Homeland Security oversight to a program already thoroughly regulated by the Department of State.
Wenn das Internship im Austausch mit dem Ausland wirklich illegal werden sollte, ist eine Zunahme der Illegalität des Austausches und gar Menschenhandel zu befürchten. Juristen dürften dann nicht mehr als Ausbilder verfügbar sein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.