• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 26. Mai 2014

Zum Feiertag: Zwei Werke zur Vertragsverhandlung  

US-Recht Deutschen, deutsches Recht Amerikanern nahebringen
.   Vertragsverhandlungen sind für Amis nicht so einfach in Deutschland; das wissen sie. Deutsche haben es auch nicht so leicht in den USA, doch treten sie auf, als wüssten sie alles, denn sie haben ja Englisch gelernt. Das lange Feiertagswochenende eignet sich perfekt für die Druckfreigabe von zwei Buchbeiträgen, jeweils die vierte Auflage, die die Kluft der unterschiedlichen Wirtschaftskulturen überbrücken.

Verhandeln in den USA heißt das Kapitel für deutsche Leser, die das allseits gepriesene Heussen Standardwerk Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement lesen. Die neue Auflage erscheint mit dem Mitherausgeber Gerhard Pischel, der kürzlich auch Vertragsenglisch für Management und Berater veröffentliche, das in keiner international ausgerichteten Kanzlei fehlen sollte. Das USA-Kapitel behandelt zahlreiche Vertragsessentialia, die in den USA anders als in Deutschland wirken, und räumt mit Vorurteilen auf, die Deutsche dazu führen, Themen anzusprechen, die in den USA keine sind, um keine vermeidbaren Konzessionen zu verschenken.

In Wegerichs Business Laws of Germany führt das Kapitel Business Negotiations englischsprachige Leser in die Gemeinsamkeiten deutscher und amerikanischer Rechtsgeschichte ein, um ihnen dann die vielfältigen Juristentypen vorzustellen und sie mit rechtlichen Eigenheiten in Deutschland vertraut zu machen. Sie sollten sich mit den Vorzügen deutschen Rechts vertraut machen - so der billigen und zuverlässigen Rechtsfindung -, um vielleicht zu entdecken, dass sie ganz unamerikanisch auch einmal eine vertragliche Rechtswahl zugunsten eines ausländischen Rechts treffen sollten.

Wer sich diese teuren, in Kürze neu erscheinenden Werke nicht zulegen kann, sondern gratis schnuppern will, findet kurze Darstellungen zum amerikanischen Recht in der Fluglektüre, beispielsweise Der US-Prozess oder Der amerikanische Vertrag Planen - Verhandeln - Schreiben mit jeweils unter 20 Seiten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.