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Montag, den 14. Juli 2014

Bürger wählen den Staats-Anwalt  

.   Ein Attorney General der Einzelstaaten der USA fungiert als oberster Staatsanwalt, als Justizminister und als Anwalt des Staates. Bürger der Hauptstadt Washington dürfen nun zum ersten Mal den A.G. wählen. Aus deutscher Sicht klingt ihr Wunsch merkwürdig. Das ändert sich, wenn man weiß, dass bisher der höchste Politiker des Bundesbezirks den Attorney General bestimmte.

Der Bürger versteht, dass gerade in Washington auch der höchste Politiker gelegentlich strafrechtlich untersucht werden und nicht nur zivilrechtlich vertreten oder öffentlichrechtlich beraten werden muss. Ein Jurist darf als Organ der Rechtspflege nicht der Handlanger der Politiker sein, doch die Versuchung ist groß, nicht unbedingt dem Chef in die Quere zu kommen.

Daher ist die Wahl des obersten Juristen aus hiesiger Perspektive ein geeignetes Mittel, seine Unabhängigkeit in der Erfüllung seiner Aufgaben zu stärken. Mehrere Frauen und Männer haben bereits ihre Kandidatur verkündet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.