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Freitag, den 18. Juli 2014

Auch Investoren haben Rechte in den USA  

.   Investoren aus dem Ausland können vom Staat abgelehnt werden; haben sie Anspruch auf Auskunft über den Ablehnungsgrund und auf weiteres rechtliches Gehör? Zwei Chinesen haben diese Frage in Washington vor dem Bundes­berufungsgericht des Haupt­stadtbezirks am 15. Juli 2014 mit Erfolg durchprüfen lassen.

Im Untergericht hatte ihre Klage auf Ablehnung ihrer Investition in ameri­kanischen Windfarmen vom CFIUS-Prüf­gremium verloren. In der Revision gewannen sie in Ralls Corp. v. Committee on Foreign Investment einen für Auslands­investoren gewaltigen Sieg: Gegen das Recht­staatlich­keitsgebot der Verfassung verstoße eine Klag­abweisung wegen Unschlüssig­keit des behaupteten Anspruchs auf gericht­liche Nach­prüfung der Recht­mäßigkeit des CFIUS-Beschlusses.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.