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Sonntag, den 27. Juli 2014

Sinnvolles NDA mit gravierender Lücke  

.   Zwei Anbieter von Sicherheits­software beabsich­tigten Gespräche über die Verbindung ihrer Geschäfte und schlossen vorher eine stets sinnvolle Vertraulich­keitsver­einbarung, Non-Disclosure Agreement, ab, in die sie auch ein Wettbe­werbsverbot einfügten. Das anwend­bare Recht sollte das Recht von Iowa, wo eine Partei sitzt und wohin die andere Partei aus Kali­fornien nie reiste, sein.

Als die Kalifornier Geschäfte mit einem Kunden abschlossen, den auch die Iowaner im Blick hatten, folgte im Gericht von Iowa eine Klage wegen der Verlet­zung der Wettbewerbs­klausel. Sie wurde im Fall Fastpath, Inc. v. Arbela Technologies Corp. am 25. Juli 2014 wegen mangelnder örtlicher Zustän­digkeit im Sinne der personal Juris­diction abgewiesen, da nur die Iowaner Bezie­hungen zum Forum unter­hielten. Das Bundes­berufungs­gericht des achten Bezirks der USA in St. Louis entschied eben­falls für die Kali­fornier.

Ohne Gerichts­stands­klausel konnte der Vertrag die Beklagten nicht der Gerichts­barkeit in Iowa unterwerfen. Die Rechts­wahl­klausel entfaltet diese Wirkung nicht. Emails und Telefonate nach Iowa können Indizien für eine Unter­werfung durch andere Akte enthalten, doch stellen sie nicht selbst eine Unterwer­fung unter die Gerichte in Iowa dar. Der Vertrag entfaltete auch keine Wir­kungen in Iowa. Daher fehlen die Minimal­beziehungen zum Forum­staat, die der Recht­staat­lichkeits­grundsatz der Bundes­verfassung erfordert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.