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Freitag, den 01. Aug. 2014

Force Majeure durch Bohrverbot?  

.   Gegen das horizontale Fracking-Bohren erließ der Staat New York ein Verbot, und Bohrfirmen sahen dies als Force Majeure-Einwirkung auf ihre Bohrpachtverträge an. Deshalb sollten die Laufzeiten dieser Pachtverträge um die Dauer des staatlichen Moratoriums verlängert werden.

Die Eigentümer bestanden hingegen auf den Vertragslaufzeiten ohne Verlängerung und gewannen im Bundesgericht, da die Bohrfirmen vertikal ohne Hochdruck bohren durften, aber nicht wollten. Die Revision entdeckte nun ein Patt, das das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City nicht lösen kann.

Im Fall Beardslee v. Inflection Energy, LLC legte deshalb der United States Court of Appeals for the Second Circuit die Rechtsfrage am 31. Juli 2014 dem höchsten staatlichen Gericht von New York vor. Vertrags- und Sachenrecht sind Staatsrecht, nicht Bundesrecht, und wenn ein Präzedenzfall fehlt, muss der Staat dafür sorgen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.