• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 08. Aug. 2014

Imitat nach Erstverletzung: Von Vergleich gedeckt  

Merkmale des Markenrechts von Trade Dress-Recht unterschieden
.   Die Parteien in Premium Balloon Accessories v. Creative Balloons Mfg. Inc. schlossen nach einem Prozess einen Vergleich, und kurz darauf wiederholte die Beklagte die Verletzung der Warenaufmachung der Klägerin, die vergleichsweise erledigt war, durch die Nachahmung eines neuen Produkts, das größer und schwerer war als das Vorprodukt und ihm ansonsten gleichte. Eine zweite Klage folgte.

Der Trade Dress-Anspruch war im Untergericht erfolgreich. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati hob das Urteil jedoch am 7. August 2014 auf, weil Produkt-Trade Dress und Marken voneinander zu unterscheiden sind. Die Unterschiede zwischen altem und neuem Produkt sind vom Vergleich gedeckt, der der Beklagten eine Lizenz erteilte, ohne Gewicht und Größe einzugrenzen. Die Entscheidung ist empfehlenswert für Hersteller, die in den USA keinen Gebrauchsmusterschutz wie in Europa erwerben können.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.