• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 28. Aug. 2014

Lücke im Corporate Book: Alles und nichts  

.   Der Streit um die Widerklage für erbrachte Leistungen endete schnell, als die Auftraggeberin entdeckte, dass alle Ansprüche untergingen, weil die Widerklägerin vom Staat als Gesellschaft gelöscht war. Die Belege findet man beim Secretary of State und im Corporate Book jeder Corporation, das aktuell gehalten werden muss.

Die Administrative Dissolution trifft unachtsame Gesellschafter wie ein Natureignis, doch ist es leicht vermeidbar, beispielsweise durch die periodische Gebührenzahlung und Berichtseinreichung, die jeder Staat verlangt. Ohne good Standing kann die Gesellschaft keine Geschäfte außer den zu ihrer Abwicklung notwendigen tätigen, während die Gesellschafter unbeschränkft für das Handeln der Gesellschaft haften: Alles und Nichts in glückloser Verbindung!

Das geschieht nicht selten, doch die konkreten Auswirkungen erörtete das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans in 4 H Construction Corp. v. Superior Boat Works Inc. am 27. August 2014 in einer lesenswerten Begründung. Außerdem erklärte es die Wiedereinsetzung einer gelöschten Gesellschaft nach einzelstaatlichem Recht, die in diesem Fall mit ihrer erhofften Rückwirkung fehlschlug.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.