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Mittwoch, den 10. Sept. 2014

Dieselbe Marke im Technikmarkt: Keine Verletzung  

.   Einmal heißt es M2 für Software, einmal M2 für Informationstechnologie: Beißen sich die Marken, oder können beide nebeneinander existieren? Der Inhaber von M2 Software, Inc. meinte nein und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen M2 Technology, Inc. Doch vergeblich.

Das Bundesgericht wies den Antrag ab, und am 9. September 2014 legte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans im Fall David Escamilla v. M2 Technology, Inc. mit einer lesenswerten Begründung nach. Für den Markenanwalt stellt sie nicht unerwartet auf diese Merkmale ab:
To determine whether … a likelihood of confusion exists, courts look to the following digits of confusion, though no single factor is dispositive:
(1) the type of trademark allegedly infringed,
(2) the similarity between the two marks,
(3) the similarity of the products or services,
(4) the identity of the retail outlets and purchasers,
(5) the identity of the advertising media used,
(6) the defendant’s intent, …
(7) any evidence of actual confusion[, and]
(8) the degree of care exercised by potential purchasers.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.