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Mittwoch, den 24. Sept. 2014

Blog als Joint Venture-Vertrag?  

.   Parteien sollen sich nicht als Partner bezeichnen, weil sie sich damit recht­lichen Risiken und einer gemein­samen Haftung aus­setzen; aber besteht das Risiko auch beim gemein­samen Betreiben eines Blogs? Diese Frage liegt dem Urteil in Lois Turner v. Temptu Inc. zugrunde, das am 23. Sep­tember 2014 in New York City erging.

Die Klägerin behauptete die rechts­widrige Entwen­dung einer Produkt­idee, die sie mit Bekannten auf einem Blog ent­wickelte. Das Blog, behauptet sie, stelle den leben­den Beweis eines gemeinsamen Unter­fangens mit Gewinn- und Verlust­beteiligung der Partner dar. Das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA verwarf jedoch mit kurzer, doch klarer Begrün­dung sowohl das Partnership als auch das Joint Venture. Die Klägerin warf sich selbst in der Beweis­aufnahme aus dem Ring, als sie erklärte, dass sie liebend gern einen Vertrag abge­schlossen hätte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.