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Samstag, den 27. Sept. 2014

Drohnenlizenz - wer und wie?  

.   Amerika hinkt bei gewerblichen Drohnen rechtlich hinter vielen Staaten her; ein Genehmigungsverfahren soll bis 2015 eingerichtet sein, doch wurden am 25. September 2014 die ersten Lizenzen für die gewerbliche Nutzung außerhalb von Testeinsätzen erteilt, die auf der Ausnahmenregelung des ยง333 FAA Modernization and Reform Act of 2012 beruhen.

Am Beispiel der veröffentlichten Sondergenehmigungen gewährt die Federal Aviation Administration einen Einblick in die materiellen und prozessualen Anforderungen an Anträge. Eine amtliche Pressemeldung verzeichnet die erfolgreichen Antragssteller aus der Film- und Fernsehlandschaft. Auf der Seite Petitioning for Exemption under Section 333 erklärt es die anwendbaren Richtlinien für das Genehmigungsverfahren, das durch einen Antrag auf Freistellung von Luftaufsichtsvorschriften ergänzt wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.