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Donnerstag, den 13. Nov. 2014

Auslandsfolterklage im US-Gericht abgewiesen  

.   Die kolumbianische Luftwaffe griff ein Dorf an, und die Dörfler verklagten zwei US-Gesellschaften wegen behaupteter Mitwirkung - so öffnen sie in Mujica v. Airscan Inc. ein neues Kapitel in der Entwicklung des Rechts zum Torture Victims Protection Act, dem Alien Tort Statute und kalifornischem Völkerrecht.

Das als liberal geltende Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco erklärte das nach den Supreme Court-Entscheidungen Mohamad v. Palestinian Authority und Kiobel v. Royal Dutch Petroleum Co. geltende Recht auf 88 Seiten: Der TVPA ist unanwendbar, weil die Beklagten juristische Personen sind. Das ATS gilt mangels Bezug zu den USA nicht.

Die Anknüpfungsabwägungen des Comity-Prinzips in seiner kalifornischen Ausgestaltung weisen den Prozess auch wegen der Stellungnahme des US-Außenministeriums nach Kolumbien zurück. Die ebenfalls lesenswerte Mindermeinung pflichtet der Mehrheit nur im ersten Punkt bei.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.