• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 15. Nov. 2014

Gratisgenuss mit Werbung bezahlt  

.   Die Saga der Patentfälle zur Idee, dem Verbraucher gratis urheber­rechtlich geschützte Unter­haltung im Gegen­zug für Werbe­einblen­dungen zu bieten, wobei die Werbung den Rechte­inhaber vergütet, fand am 14. November 2014 mit der Entschei­dung im Fall Ultramercial, Inc. v. Hulu, LLC ein Ende.

In der Hauptstadt Washington urteilte das Bundes­berufungs­gericht des Bundes­bezirks, das eine landes­weite Patent­zustän­digkeit besitzt, gegen den klagen­den Patent­inhaber. Die Umsetzung einer bekannten Idee durch Hinzufügung von Rechner­kode mache die Erfindung noch nicht paten­tierbar im Sinne von §101 Patent Act.

Der Erfinder hatte schon gegen YouTube und Hulu aus anderen Gründen verloren, doch der dritte Beklagte war gegen das Patent mit dem Argument der Nicht­patent­eignung vorgegangen und hatte zweimal vor dem Supreme Court in Wash­ington gewonnen. Die letzte Ent­scheidung erklärt lesens­wert, wann ein Software­patent an der Paten­thürde von 35 USC §101 scheitern muss.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.