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Donnerstag, den 11. Dez. 2014

Grenzen des Strafschadensersatzes bei Diskriminierung  

Bei $1 Schaden Strafschadensersatz von $300000
.   Lange hatte der Supreme Court der USA in Washington, DC, um eine Formel zur Begrenzung des Strafschadensersatzes, Punitive Damages, gerungen. Seit 2003 bestimmt diese einen nur einstelligen Multiplikator des tatsächlichen Schadens. Doch in Kalifornien durchbrach am 10. Dezember 2014 ein Urteil über die Diskriminierung am Arbeitsplatz die Schallgrenze. Der Schaden beträgt $1, der Strafschadensersatz $300.000.

Das oft liberale Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco verkündete eine Entscheidung, die die Gründe ausführt. In State of Arizona v. Asarco LLC beruft es sich auf ein gesetzliches, seit 1991 nicht angepasstes Höchstmaß für beide Arten von Ersatz sowie den Supreme Court, der eine Regel aussprach, jedoch nach der Auffassung des Revisionsgerichts Ausnahmen zulässt, wenn der tatsächliche Schaden nicht exakt ermittelt werden kann und deshalb von den Geschworenen mit einem symbolischen Betrag bemessen wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.