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Dienstag, den 30. Dez. 2014

Sechs Tage Prozess wegen $25  

Nach Missachtung der Inkassogesetze $12.200 Schadenersatz
.   25 Dollar Verzugsgebühr fallen an, wenn laut einer Satzung Wohneigentümer Umlagen verspätet zahlen. Zudem droht dem Eigentümer Ärger mit der Hypthekenbank. In McDermott v. Marcus, Errico, Emmer & Brooks verwandelte der Kläger wegen Inkassofehlern der beauftragten Kanzlei einer WE-Gemeinschaft eine anfängliche $25-Schuld in einen Schadenersatzgewinn von $12.200.

Der Prozess dauerte mit Zeugenvernehmungen, Kreuzverhören und Plädoyers sechs Tage. Hinzu kamen Termine vor dem Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston, das die Entscheidung erließ. Dessen Begründung vom 20. Dezember 2014 führt vorbildlich in die Schwierigkeiten des Inkasso in den USA ein, das sowohl von einzelstaatlichem Recht als auch dem bundesrechtlichen Fair Debt Collection Practices Act geprägt wird.

Diese Herausforderungen treffen nicht nur die verklagten Rechtsanwälte, sondern ebenfalls die Richterin in der ersten Instanz und die Parteien. Die Gesetze auf Bundes- und Staatenebene ergänzen sich nicht logisch. Ihre partielle Wechselwirkung und das Nebeneinanderwirken erörterte das Bundesgericht ausführlich und lesenswert. Jeder Gläubiger, nicht nur ihre Anwälte, findet in ihr nützliche Informationen für die Risikominderung beim Forderungseinzug in den USA.


Dienstag, den 30. Dez. 2014

Gegen den Missbrauch von Kinderflüchtlingen  

.   Alleinfliehende Kinder sind einer gesteigerten Missbrauchs­gefahr ausgesetzt und verdienen beson­deren staat­lichen Schutz, bestimmt ein Verord­nungsent­wurf unter dem Titel Standards To Prevent, Detect, and Respond to Sexual Abuse and Sexual Harass­ment Invol­ving Unaccom­panied Children, den die Administ­ration for Children and Families des Gesundheits- und Familien­ministeriums des US-Bundes am 24. Dezember 2014 verkündete; s. Federal Register, Bd. 79, Heft 247, S. 77767-77800.

Als Rechts­grund­lagen zitiert das Amt den Violence Against Women Reautho­rization Act of 2013. Der Entwurf richtet sich primär an das dem Amt unter­geordnete Office of Refugee Resettlement. Nach dem Admini­strative Proce­dures Act erhält die Öffent­lichkeit bis zum 23. Februar 2015 die Gelegen­heit zur Stellung­nahme des Entwurfs, der in der Verkün­dung mit umfas­senden Begrün­dungen und Erläu­terungen versehen ist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.